Aktuelle Informationen
Wir wünschen allen Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen und Freund*innen des Hilda-Gymnasiums erholsame Sommerferien!
Wiederbeginn des Unterrichts ist am 12. September. Wir freuen uns auf Euch!
Du möchtest Versäumtes nachholen? Du hast Zeit, aber keinen Plan, wie Du alles schaffen sollst?
Dann melde Dich in der Hilda Nachhilfebörse an. Das Passwort erhältst Du bei Frau Wirth (schul.cloud).
- Auf der Webseite findest Du eine Übersicht aller Angebote.
- Kontaktiere die Schülerin oder den Schüler über die schul.cloud.
- Vereinbart einen Kennenlerntermin oder eine Probestunde.
- Vereinbart das Honorar.
- Deinem Lernerfolg steht nun nichts mehr im Weg.
Wenn es dir zurzeit einfach nicht gut geht und du mit jemandem darüber sprechen willst...
Wenn dich andere ärgern oder beleidigen...
Wenn es ein Problem gibt, das du alleine nicht lösen kannst...
...dann bist du hier auf der richtigen Seite gelandet.
Dort findest Du viele Ansprechpartner*innen die dir helfen möchten.
Seit 4. Mai 2022 gelten folgende Regeln zur Quarantäne:
- Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen müssen sich weiterhin sofort nach Kenntnis des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses in Absonderung (Quarantäne) begeben. Künftig beträgt die Quarantäne für diese Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Nach diesem Zeitraum endet die Quarantäne, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Person in Quarantäne bleiben. Sie endet dann spätestens (wie bisher) nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Quarantäne zu beenden.
- Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, insbesondere Haushaltsangehörige, besteht nun unabhängig von ihrem Impf- und Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr. Es wird diesen Personen aber empfohlen, für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten.
- Dies bedeutet, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler oder eine Lehrkraft, in deren häuslichen Umfeld eine Infektion mit dem Corona-Virus aufgetreten ist, sich nicht mehr in Absonderung begeben muss, sondern regulär am Schulbetrieb teilnehmen kann.
Hier finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung für Schulen in BW.
Allgemeine Informationen und aktuelle Aushänge erhalten Sie auf dem DSB bzw. in der DSB-App.
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