Lernen Sie unsere Schule kennen:

Unsere Überzeugungen

Das Hilda-Gymnasium ist eine Schule mit einer langen Tradition, der sich Schüler*innen über Jahre, oft über Generationen wie einer Familie verbunden fühlen. Wir sind stolz auf diese Verbundenheit mit unserer Schule und unserem Förderverein, der uns aktiv unterstützt.

In der Hilda-Gemeinschaft kann sich jeder in seiner Individualität aufgenommen fühlen, denn unser Miteinander ist geprägt von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung füreinander. In dieser Gemeinschaft ist jeder ein wichtiger Teil, der einen unverzichtbaren Beitrag für unser Zusammenleben leistet. Wir glauben an die Einzigartigkeit eines jeden und sehen deshalb unsere zentrale Aufgabe darin, jeden Schüler mit seinen besonderen Begabungen und Befähigungen zu fordern und zu fördern und ihn auf seinem Weg zu einem verantwortungsvollen und mündigen Menschen zu begleiten.
(aus unserem Leitbild)

Anmeldung:

Verbindliche Anmeldetermine am Hilda-Gymnasium als  „Erst-Wunsch-Gymnasium“:
Montag, 06. März bis Donnerstag, 9. März 2023

Anmeldungen für Klasse 5

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind nur an einem Gymnasium (= Erstwunsch-Gymnasium) anmelden dürfen. Sie müssen eine  Zweit- und Drittwahl angeben für den Fall, dass Ihr Kind nicht an der Erstwunschschule aufgenommen werden kann. Der endgültige Aufnahmebescheid geht Ihnen ab Anfang Mai 2023 zu.

Das Sekretariat ist geöffnet am
Montag, 6. März 2023           von 9.00 bis 12 Uhr
Dienstag, 7. März 2023         von 9.00 bis 12 Uhr
Mittwoch, 8. März 2023       von 8.00 bis 16 Uhr
Donnerstag, 9. März 2023   von 8.00 bis 13 Uhr

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

– das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular
– die Geburtsurkunde (evtl. Familienstammbuch)
– die Bildungsempfehlung der Grundschule im Original

Die Anmeldung müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten persönlich vornehmen. Wir bitten darum, dass je Familie nur eine Person zur Anmeldung erscheint. Eine Vorstellung der Schüler/innen ist nicht erforderlich.

Gemäß § 88 Absatz 4 Schulgesetz besteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule, solange der Besuch einer anderen Schule derselben Schulart möglich und der Schülerin bzw. dem Schüler zumutbar ist.

Die Erziehungsberechtigten müssen die Grundschul-Formulare ausfüllen und zusammen mit dem Anmeldebogen am Erst-Wunsch-Gymnasium abgeben. Vorzulegen sind außerdem die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie die Grundschulempfehlung.

Anmeldebogen